Rechtsschutzversicherung
Auch wenn es grundsätzlich Ihre Aufgabe ist, sich um den Deckungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu bemühen, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Klärung der Eintrittspflicht.
Wir benötigen dazu Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer, die Gesellschaft und – falls abweichend – den Namen des Versicherungsnehmers und Ihren Stand zu ihm.